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   LSG Sachsen, 10.09.2007 - L 2 B 233/07   

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LSG Sachsen, 10.09.2007 - L 2 B 233/07 (https://dejure.org/2007,35358)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2007 - L 2 B 233/07 (https://dejure.org/2007,35358)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2007 - L 2 B 233/07 (https://dejure.org/2007,35358)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2006 - L 10 AS 545/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.09.2007 - L 2 B 233/07
    "Dem Grunde nach förderungsfähig" im Sinne der Vorschrift des § 7 Abs. 5 SGB II bedeutet, wie bereits nach der vormaligen Regelung des § 26 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und der jetzigen Parallelvorschrift des § 22 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII), dass die Ausbildung an sich förderfähig sein muss, unabhängig davon, ob aus in der Person des Betroffenen liegenden Gründen ihm eine Förderung seiner Ausbildung konkret nicht zusteht, sie etwa aus Gründen des Ausbildungs- oder Fachrichtungswechsels gemäß § 7 Abs. 2 und 3 BAföG versagt wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.07.2006, Az.: L 10 AS 545/06 AS; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II-Kommentar, 1. Aufl. 2005, § 7 Rdnr. 43).

    Demjenigen, der sich in einer abstrakt förderungsfähigen Ausbildung befindet, der aber konkret aufgrund eines Leistungsausschlusses nicht gefördert wird, und der hilfebedürftig im Sinne von § 9 SGB II ist, werden damit planmäßig Leistungen zum Lebensunterhalt nicht zur Verfügung gestellt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.07.2006, Az.: L 10 AS 545/06).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2005 - L 2 B 7/05

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Grundsicherung für Arbeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.09.2007 - L 2 B 233/07
    Zwar kann ein Härtefall insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.09.1995, Az.: 4 M 5332/95; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2005, Az.: L 2 B 7/05 AS ER; SG Berlin Beschluss vom 27.03.2006, Az.: S 104 AS 1270/06 ER).

    Zwar kann ein Härtefall insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.09.1995, Az.: 4 M 5332/95; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2005, Az.: L 2 B 7/05 AS ER; SG Berlin Beschluss vom 27.03.2006, Az.: S 104 AS 1270/06 ER).

  • SG Berlin, 27.03.2006 - S 104 AS 1270/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.09.2007 - L 2 B 233/07
    Zwar kann ein Härtefall insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.09.1995, Az.: 4 M 5332/95; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2005, Az.: L 2 B 7/05 AS ER; SG Berlin Beschluss vom 27.03.2006, Az.: S 104 AS 1270/06 ER).

    Zwar kann ein Härtefall insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.09.1995, Az.: 4 M 5332/95; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2005, Az.: L 2 B 7/05 AS ER; SG Berlin Beschluss vom 27.03.2006, Az.: S 104 AS 1270/06 ER).

  • OVG Niedersachsen, 29.09.1995 - 4 M 5332/95

    Sozialhilfe; Besonderer Härtefall; Verdienen des Lebensunterhalts durch Arbeit;

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.09.2007 - L 2 B 233/07
    Zwar kann ein Härtefall insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.09.1995, Az.: 4 M 5332/95; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2005, Az.: L 2 B 7/05 AS ER; SG Berlin Beschluss vom 27.03.2006, Az.: S 104 AS 1270/06 ER).

    Zwar kann ein Härtefall insbesondere dann gegeben sein, wenn der wesentliche Teil der Ausbildung bereits absolviert ist und der bevorstehende Abschluss (unverschuldet) an Mittellosigkeit zu scheitern droht (etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.09.1995, Az.: 4 M 5332/95; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2005, Az.: L 2 B 7/05 AS ER; SG Berlin Beschluss vom 27.03.2006, Az.: S 104 AS 1270/06 ER).

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.09.2007 - L 2 B 233/07
    § 26 BSHG ist dahingehend verstanden worden, dass es Zweck der Vorschrift war, ausgehend von einer abschließenden spezialgesetzlichen Regelung der Ausbildungsförderung im BAföG und im Arbeitsförderungsgesetz die Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten (BVerwGE 94, 224, 228).
  • LSG Hessen, 07.11.2006 - L 7 AS 200/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

    Auszug aus LSG Sachsen, 10.09.2007 - L 2 B 233/07
    Auch der Wegfall einer Einnahmequelle - hier der Übersetzungstätigkeiten der Bf. - stellt das übliche Risiko bei einem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II dar (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom07.11.2006, Az.: L 7 AS 200/06 ER, L 7 B 223/06 AS).
  • LSG Thüringen, 17.01.2008 - L 9 AS 1264/07

    Anspruch auf Bewilligung von Leistungen zur Grundsicherung nach dem

    Mit diesem Zweck unvereinbar ist es, während einer Ausbildung, die für sich gesehen nach § 60 Abs. 1 SGB III förderungsfähig ist, für die der Betroffene aber konkret keine Förderung erhält, weil es sich um eine Zweitausbildung handelt, gleichwohl Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II zu gewähren (vgl. Thüringer Landessozialgericht (LSG), Beschlüsse vom 22. September 2007 - Az.: L 7 AS 635/05 ER und 11. Juni 2007 - Az.: L 7 AS 423/07 ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 15. März 2007 - Az.: L 7 AS 22/07 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Mai 2006 - Az.: L 6 AS 136/06 ER; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Januar 2006 - Az.: L 7 AS 6/05; Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. September 2007 - Az.: L 2 B 233/07, alle nach juris).
  • VG Oldenburg, 16.04.2009 - 2 A 232/07

    Auswahl; Ermessen; Haftung; Heilung; juristische Person; Kurbeitrag; Schuldner;

    Die Kammer hat mit Beschluss vom 9. Februar 2007 (2 B 233/07) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den angefochtenen Bescheid der Beklagten angeordnet.
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